Allgemeine Geschäftsbedingungen B2C – Verbraucher:innen

VERSION 2.0 – Stand 02.10.2026

1. Geltungsbereich

1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (idF kurz als „AGB“ bezeichnet) gelten für die Nutzung der App durch Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG.

1.2. Die „App“ bezeichnet die von der cyclebee GmbH angebotene Applikation „cyclebee“, welche als browserbasierte Webapp und als mobile App (für Android und iOS) verfügbar ist.

1.3. Die App besteht aus kostenfreien Basisfunktionen und kostenpflichtigen Zusatzfunktionen. Die vorliegenden AGB sind sowohl auf die kostenfreien Basisfunktionen als auch auf die kostenpflichtigen Zusatzfunktionen anwendbar. Bei Bezug der mobilen App oder von In-App-Abonnements sowie In-App-Käufen über Google Play oder den Apple App Store erfolgt der Vertragsabschluss über die kostenpflichtigen Zusatzfunktionen und die Zahlungsabwicklung ausschließlich über den jeweiligen Store. Die Rücktritts-, Widerrufs- oder Erstattungsrichtlinien dieser Stores gelten unmittelbar zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Anbieter. Cyclebee ist für die Abwicklung dieser Kaufvorgänge und Abonnements nicht verantwortlich, sondern stellt den betreffenden Nutzern nur die Nutzungslizenz für die kostenpflichtigen Zusatzfunktionen unter Anwendung der vorliegenden AGB zur Verfügung.

1.4. Die cyclebee GmbH informiert über künftige Änderungen und Ergänzungen dieser AGB in der App und über email. Die geänderten AGB gelten für alle Vertragsabschlüsse (Registrierungen zur Nutzung der kostenfreien Basisfunktionen und Abonnements für kostenpflichtige Zusatzfunktionen) ab der Veröffentlichung der geänderten AGB. Änderungen gelten nicht für Nutzungsverträge, die bereits vor dem Zeitpunkt der Änderungen abgeschlossen wurden. Es sei dann der Nutzer stimmt zu, Für (kostenpflichtige) Zusatzfunktionen können im Zuge des Vertragsabschlusses darüber hinausgehende Zusatzbedingungen Vertragsinhalt werden. Diese werde dem Nutzer ebenfalls vor Vertragsabschluss angezeigt.

1.5. Der Nutzer schließt den Vertrag über die Nutzung der App mit der cyclebee GmbH („cyclebee“), FN 578179 p, mit Sitz in:
Elisabethinergasse 2/5
8020 Graz
Österreich

2. Zustandekommen des Nutzungsvertrags

2.1. Für die Nutzung der App ist eine Registrierung (= Erstellung eines Nutzerkontos) erforderlich. Im Zuge der Registrierung akzeptiert der Nutzer die AGB. Ohne diese Zustimmung ist eine Nutzung der App nicht möglich.

2.2. Jeder Nutzer darf sich nur einmal registrieren und damit auch nur ein Nutzerkonto anlegen.

2.3. Durch den erfolgreichen Abschluss des erstmaligen Registrierungsvorgangs kommt der Nutzungsvertrag über die kostenfreien Basisfunktionen der App zustande.

2.4. Ein Rechtsanspruch auf Registrierung als Nutzer der App und Abschluss eines Nutzungsvertrags über die App besteht nicht. Cyclebee behält sich das Recht vor, vor Abschluss des Registrierungsvorganges die Registrierung durch eine entsprechende Mitteilung an den Nutzer ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3. Nutzungszweck und Funktion der App

3.1. Die App bietet Funktionen, die die Planung, Abwicklung und Dokumentation von Radtouren, Radreisen und Radausflügen unterstützen sowie die Inanspruchnahme der Vermittlung und Buchung dafür zusammenhängender Dienstleistungen und Produkte, ermöglichen.

3.2. Für die Nutzung der App ist eine Internetverbindung erforderlich, es sei denn die offline-Nutzbarkeit ist in der App ausdrücklich angegeben.Für die Verfügbarkeit und Qualität der Internetverbindung sowie die Konditionen und Kosten der Datenübertragung ist der Netzbetreiber des Nutzers verantwortlich.

3.3. Mit den zur Verfügung gestellten Exportfunktionen kann der Nutzer die ausgewählte Radtour und die dazu gehörenden Daten der geplanten Tour ausdrucken, exportieren und auf einem Zielgerät abspeichern. Das automatisierte Auslesen oder Herunterladen von Daten aus der App ist untersagt..

3.4. cyclebee vermittelt über die App zudem Reiseleistungen, touristische Zusatzleistungen, Unterkünfte, geführte Touren, Fahrradverleihen, Transfers sowie sonstige touristische Angebote Dritter (= „cyclebee-Services-Partner“). Soweit in der App nicht ausdrücklich anders angegeben, tritt cyclebee ausschließlich als Vermittlerin zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen cyclebee-Services-Partner auf. Die solcherart vermittelten Leistungen werden daher von den cyclebee-Services-Partnern ausschließlich aufgrund gesonderter, durch die Vermittlungstätigkeit von cyclebee zustande gekommener Vertragsverhältnisse erbracht. Siehe dazu auch Punkt 5.

4. Kostenfreie Basisfunktionen und kostenpflichtige Zusatzfunktionen

Dieser Punkt gilt nur für die Webapp.

4.1. Allgemeines

Cyclebee stellt dem Nutzer Basisfunktionen der App kostenlos zur Verfügung. Für bestimmte Zusatzfunktionen fällt ein Entgelt an, das dem Nutzer jeweils vor Inanspruchnahme in der App klar angezeigt wird. Die kostenpflichtigen Zusatzfunktionen können als Abonnement oder als einmalig zu bezahlendes Paket angeboten werden. Die Details kostenpflichtiger Zusatzfunktionen sind vor Inanspruchnahme direkt in der App ersichtlich.

Wo für Zusatzfunktionen eigenständige oder weitere Bedingungen gelten, sind diese jeweils vor Inanspruchnahme der jeweiligen Zusatzfunktion abrufbar.

4.2. Pakete

Für einmalig zu bezahlende Pakete erhält der Nutzer nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die im jeweiligen Paket enthaltenen digitalen Inhalte ausschließlich für eigene Zwecke innerhalb der App auf seinen Endgeräten zu nutzen. Soweit ein Paket eine Offline-Nutzung von digitalen Inhalten ermöglicht, darf der Nutzer diese digitalen Inhalte ausschließlich über die hierfür vorgesehene Funktion der App herunterladen und offline nutzen. Eine Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung, Vermietung, Veräußerung oder sonstige Überlassung der Inhalte an Dritte sowie eine Nutzung außerhalb der App sind nicht gestattet.

4.3. Zahlungsarten

Zum Zweck der Zahlungsabwicklung werden externe Zahlungsdienstleister herangezogen, die Zahlungen entsprechend deren Geschäftsbedingungen abwickeln. Der Nutzer kann Entgelte mit den in der App angebotenen Zahlungsarten begleichen.

4.4. Fälligkeit & Verzug

Das Entgelt für die kostenpflichtigen Dienste ist bei Abonnements mit Rechnungsstellung für die jeweilige Laufzeit und bei einmalig zu bezahlenden Paketen vor deren Bereitstellung sofort zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Kann ein Entgelt nicht eingezogen werden, trägt der Nutzer alle daraus entstehenden Kosten, insbesondere Bankgebühren im Zusammenhang mit der Rückgabe von Lastschriften oder vergleichbare Gebühren, soweit er das kostenauslösende Ereignis zu vertreten hat.

4.5. Rechnungslegung

Der Nutzer erhält eine elektronische Rechnung per E‑Mail oder innerhalb der App.

5. Vermittlung von Reiseleistungen und sonstigen Leistungen

5.1. Preise für vermittelte Dienstleistungen und Produkte werden vom jeweiligen cyclebee-Services-Partner festgelegt. Der Vertrag über die vermittelte Leistung kommt ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem cyclebee-Services-Partner zustande. Cyclebee zeigt dem Nutzer lediglich die Daten an, die der jeweilige cyclebee-Services-Partner bereitstellt. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über die vom cyclebee-Services-Partner vorgesehenen Zahlungswege.

5.2. Für die Vermittlung von Reiseleistungen verrechnet teilweise cyclebee dem Nutzer ein Vermittlungsentgelt. Die Höhe eines solchen Entgelts wird dem Nutzer vor Abschluss der Buchung beim cyclebee-Services-Partner gesondert angezeigt. Bei Nichterbringung oder Nichtverfügbarkeit der vermittelten Leistung durch den jeweiligen cyclebee-Services-Partner oder wenn die vermittelte Leistung sonst aus Gründen unterbleibt, die nicht in der Sphäre des Nutzers liegen, wird das Vermittlungsentgelt zur Gänze zurückerstattet.

5.3. Wenn eine Pauschalreise oder verbundene Reiseleistung im Sinne des Pauschalreisegesetzes (PRG) vorliegt, erhält der Nutzer die gesetzlich vorgesehenen Informationen sowie die entsprechenden Standardinformationsblätter gemäß PRG. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Erbringung der einzelnen Reiseleistungen liegt ausschließlich beim jeweiligen cyclebee-Services-Partner, dies unbeschadet der eigenen Pflichten von cyclebee in ihrer Rolle als Vermittlerin.

5.4. Beauftragt der Nutzer die cyclebee GmbH mit der Durchführung einer Umbuchung, Stornierung oder Vertragsänderung bei einem vermittelten cyclebee-Services-Partner, verrechnet die cyclebee GmbH hierfür ein angemessenes Bearbeitungsentgelt, sofern der Grund der Umbuchung in der Sphäre des Nutzers gelegen ist. Für die Anfrage oder Kontaktaufnahme selbst wird kein Entgelt verrechnet. Ein Bearbeitungsentgelt wird ebenso nicht verrechnet, wenn die Umbuchung oder Stornierung auf einer Änderung, Nichterbringung oder Nichtverfügbarkeit der vermittelten Leistung durch den jeweiligen cyclebee-Services-Partner beruht oder sonst aus Gründen erfolgt, die nicht in der Sphäre des Nutzers gelegen sind. Zusätzlich anfallende Kosten des jeweiligen cyclebee-Services-Partner werden gesondert weiterverrechnet.

6. Individuelle Reiseplanung

Für individuelle Reiseplanung, Angebotsrecherche, Tourenkonzeption, Beratungsleistungen oder sonstige personalisierte Services kann die cyclebee GmbH gesonderte Planungs- und Beratungsentgelte verrechnen. Diese werden dem Nutzer vor Auftragserteilung klar kommuniziert und die Höhe des Entgelts vor Beauftragung bekanntgegeben. Der Vertrag über solche Leistungen kommt mit Bestätigung des Auftrags durch die cyclebee GmbH zustande.

7. Kosten bei fehlerhaften Buchungsangaben

Für Änderungen, die aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Angaben des Nutzers, die im Zuge der Buchung von Reiseleistungen und sonstigen Leistungen getätigt werden (zeitlicher und örtlicher Beginn und Ende der Reise bzw Leistung, Daten der Reisenden bzw Leistungsbeziehenden und deren Anzahl sowie Präferenzen in Bezug auf die Reise bzw Leistungen), erforderlich werden, kann cyclebee die tatsächlich entstandenen angemessenen Bearbeitungskosten in Rechnung stellen. Dies gilt sowohl für von cyclebee vermittelte Reiseleistungen und sonstige Leistungen als auch für von cyclebee direkt angebotene Leistungen.

8. Kontaktdaten, Zustellung und elektronischer Schriftverkehr

8.1. Kontaktdaten

Vertragsrelevante Informationen, Mitteilungen und Erklärungen können von beiden Seiten elektronisch per E‑Mail oder (wo technisch möglich) innerhalb der App übermittelt werden.

Der Nutzer ist verpflichtet, wenn cyclebee diese Daten verpflichtend abfrägt, sämtliche von ihm eingegebenen Kontaktdaten (Name, Geburtsdatum, E-Mailadresse, Adresse) vollständig, richtig und aktuell zu halten. Sofern der Nutzer eine Änderung seiner postalischen Anschrift nicht bekanntgibt, gelten rechtlich bedeutsame Erklärungen der cyclebee GmbH dem Nutzer auch dann als zugegangen, wenn diese an die vom Nutzer zuletzt bekanntgegebene postalische Anschrift übermittelt werden.

9. Pflichten des Nutzers

9.1. Geheimhaltung von Zugangsdaten

Der Nutzer wird seine Zugangsdaten zur App geheim halten und nicht an Dritte weitergeben.

9.2. Richtigkeit und Rechtmäßigkeit von Daten und Inhalten

a. Jeder Nutzer bleibt stets selbst für die Genauigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der von ihm stammenden (beschreibenden) Informationen verantwortlich.

b. Der Nutzer verpflichtet sich, über die App keine Inhalte (v.a. in Form von Texten, Fotos, Videos, Grafiken) zu veröffentlichen oder weiterzuleiten, die rechtswidrig, rassistisch, pornografisch, beleidigend oder verleumderisch sind oder die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte bzw. urheberrechtliche Nutzungsrechte oder andere Immaterialgüterrechte verletzen. Demgemäß ist der Nutzer für alle Inhalte, die er über die App publiziert und verbreitet, in vollem Umfang selbst verantwortlich.

c. Sollte ein Nutzer von cyclebee darauf hingewiesen werden, dass die von ihm in der App eingestellten Inhalte möglicherweise gegen Gesetze verstoßen, hat er diese Inhalte zu prüfen und im Falle der Rechtswidrigkeit oder des Verstoßes gegen Punkt b. unverzüglich von der Plattform zu entfernen.

9.3. Unterlassung von sexualisierter Kommunikation und von Störungen

Der Nutzer ist ferner verpflichtet, niemanden mit sexuell motivierten Kommunikationsversuchen zu belästigen sowie jegliche sexuell geprägte Kommunikation zu unterlassen. Schließlich hat der Nutzer alle Handlungen zu unterlassen, die darauf abzielen, die Funktionalität der Dienste der App zu beeinträchtigen.

9.4. Inhalte von Nutzern

a. Cyclebee gewährleistet nicht die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der von Nutzern bereitgestellten Inhalte.

b. Der Nutzer sichert zu, Inhaber aller erforderlichen Rechte an den von ihm in die cyclebee App eingestellten Inhalten zu sein. Er stellt cyclebee von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen cyclebee geltend machen, weil die vom Nutzer in die App eingestellten Inhalte gesetzeswidrig sind oder Schutzrechte Dritter verletzen, soweit cyclebee diese Ansprüche nicht selbst zu vertreten hat und dem Nutzer ein Verschulden vorzuwerfen ist.

10. Persönliche Fähigkeiten, Toureneigenschaften und Ausrüstung

Dem Nutzer hat eine unter dem Gesichtspunkt seiner persönlichen Fähigkeiten und Ausrüstung sowie der jeweiligen Witterungsbedingungen sorgfältige Entscheidung darüber zu treffen, ob und ggf. welche, der von cyclebee bereitgestellten Touren, er für seine Aktivitäten auswählt. Der Nutzer hat daher eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass

a) der Nutzer über ein ausreichendes körperliches und geistiges Leistungsvermögen verfügt, um die von ihm ausgewählte Tour zu befahren;

b) die vom Nutzer mitgeführte Ausrüstung für das Befahren, der von ihm ausgewählten Tour geeignet ist;

c) die Witterungsbedingungen ein Befahren, der vom Nutzer ausgewählten Tour ohne eine erhebliche, d.h. ohne eine über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehende Gefährdung für das Leben, den Körper und die Gesundheit des Nutzers zulassen;

d) die Touren dem Leistungsvermögen der Mitfahrenden entsprechen;

e) ein angemessener Fahrstils gewählt wird, z.B. am Seenrundweg gilt angepasste Geschwindigkeit, da Fußgänger ebenfalls den Weg benutzen;

f) er die Straßenverkehrsordnung einhält;

g) die örtlichen Gegebenheiten wie Straßenschäden oder -sperren ein sicheres B efahren zulassen. Der Nutzer ist verpflichtet, örtliche Gegebenheiten sowie aktuelle Verkehrs- und Sicherheitsinformationen eigenständig zu berücksichtigen.

10.1. Einzelne von cyclebee vorgeschlagene Touren können – aus welchen Gründen auch immer – vorübergehenden oder länger dauernden Sperrungen (z.B. durch die örtlichen Behörden auf Grund von Muren, Hangrutschungen, Steinschlag, Waldbränden) unterliegen. Es obliegt daher allein dem Nutzer, örtlichen (behördlichen) Anordnungen über die Sperrung einer Tour und Warnhinweisen (z.B. im Internet, Radio und TV über Lawinengefahren) genügend Beachtung zu schenken und sein Verhalten danach auszurichten. Der Nutzer hat vor Antritt einer Tour diese auf ihre den individuellen Umständen entsprechende und sichere Durchführbarkeit zu prüfen (z.B. Tour führt auf die Autobahn, Familienradtour führt ins hochalpine Gelände).

10.2. Die unter Punkt 12 getroffenen Bestimmungen zur Haftung von cyclebee bleiben von den vorstehenden Regelungen dieses Punktes unberührt.

11. Leistungsänderungen

cyclebee ist berechtigt, die App oder einzelne Funktionen während der Vertragsdauer zu ändern, wenn

  • der Nutzungsvertrag (also die vorliegenden AGB) einen triftigen Grund für die Änderung enthält;
  • die Änderung für den Nutzer keine zusätzlichen Kosten verursacht und
  • der Nutzer über die Änderung klar und verständlich informiert wird.

Als triftige Änderungsgründe gelten:

  • Änderungen der auf die App anwendbaren Rechtsvorschriften sowie Änderungen, die zur Einhaltung der auf die App anwendbaren Rechtsvorschriften und zwingender behördlicher Vorgaben erforderlich sind;
  • die Behebung von Sicherheitsmängeln;
  • notwendige Anpassungen an eine geänderte technische Umgebung oder an eine wesentlich erhöhte Nutzerzahl.

Beeinträchtigt die Änderung den Zugang zur App oder deren Nutzung nicht nur geringfügig, informiert cyclebee den Nutzer mindestens einen Monat vor der Änderung auf einem dauerhaften Datenträger über die Merkmale und den Zeitpunkt der Änderung sowie über das Recht zur kostenfreien Vertragsauflösung. Der Nutzer kann den Vertrag innerhalb von 30 Tagen ab der Änderung bzw bei Information nach der Änderung ab dem Erhalt dieser Information kostenfrei auflösen. Dieses Recht besteht nicht, wenn cyclebee dem Nutzer ermöglicht, die App ohne zusätzliche Kosten, unverändert und vertragsgemäß weiter zu nutzen. Ein darüber hinaus vertraglich vorgesehenes Recht zur Vertragsauflösung bleibt unberührt.

Über Änderungen aufgrund der Aktualisierungspflicht nach § 7 VGG wird unabhängig von den obenstehenden Ausführungen vorab informiert.

12. Haftung und Haftungsausschluss

12.1. Für Schäden, die einem Nutzer durch eine von cyclebee zu vertretende leicht fahrlässige Verletzung ihrer Hauptleistungspflichten entstehen, haftet cyclebee. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung sonstiger Vertragspflichten (vertragliche Nebenpflichten) ist eine Haftung von cyclebee für bloße Vermögensschäden (i) im Fall des kostenfreien Nutzungsvertrags ausgeschlossen und (ii) bei kostenpflichtigen Zusatzfunktionen (Abonnements oder einmalig zu bezahlenden Paketen) mit dem sich aus dem jeweiligen Abonnement des Nutzers ergebenden vereinbarten Jahresentgelt bzw. dem für das jeweilige Paket vereinbarten einmaligen dreifachen Entgelt (jeweils ohne Berücksichtigung allfälliger Rabatte) begrenzt. Die Haftung für leicht fahrlässig verursachten Datenverlust wird zudem – ausgenommen für Schäden an Daten, die der Nutzer cyclebee zur Bearbeitung oder Speicherung überlassen hat – auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und dem Risiko entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien entstanden wäre.

12.2. Die vorstehenden Haftungsregelungen umfassen auch etwaige Ansprüche des Nutzers auf den Ersatz solcher Aufwendungen, die er im Vertrauen auf den Erhalt einer vertragsgemäßen Leistung gemacht hat und billigerweise machen durfte.

12.3. Cyclebee haftet gegenüber Nutzern uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von cyclebee oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder auf Arglist einer der vorgenannten Personen beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) bleibt ebenso unberührt.

12.4. Cyclebee haftet für Buchungs- und Übermittlungsfehler, die im Verantwortungsbereich von cyclebee (technische und organisatorische Systeme der cyclebee GmbH sowie ihrer Dienstleister und Erfüllungsgehilfen) liegen. Keine Haftung besteht für Schäden aus Fehlern, die auf unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben des Nutzers oder auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von cyclebee liegen.

12.5. Die Rechte des Nutzers bei mangelhaften Leistungen – die Gewährleistungsrechte nach dem Verbrauchergewährleistungsgesetz und ABGB (inklusive Schadenersatzansprüche wegen des Mangels selbst – § 933a ABGB) sowie Rücktritts- und Kündigungsrechte – bleiben von den vorstehenden Haftungseinschränkungen unberührt.

13. Vorübergehende Sperrung eines Nutzers und Löschung von Inhalten

13.1. Sollte es für cyclebee konkrete Anhaltspunkte geben, dass sich ein Nutzer bei der Nutzung der App gesetzeswidrig verhält oder gegen Punkt 9.2.b und 9.3 der AGB verstößt, ist cyclebee berechtigt, die den Verstoß begründenden Inhalte nach Verstreichen der dem Nutzer gesetzten angemessenen Äußerungsfrist von der Plattform von cyclebee zu entfernen und – wenn es vor dem Hintergrund des Verstoßes oder vorgeworfenen Verstoßes eine Interessenabwägung im Einzelfall erfordert – den sich (möglicherweise) gesetzeswidrig verhaltenden Nutzer nach einer entsprechenden Vorankündigung vorübergehend, d.h. bis zur Klärung der gegen den betroffenen Nutzer gerichteten Vorwürfe, von der Nutzung der App auszuschließen.

13.2. Die nachfolgendgetroffenen Bestimmungen zum außerordentlichen Kündigungsrecht der cyclebee GmbH bleiben unberührt.

14. Beendigung des Nutzungsvertrages, Kündigung

14.1. Kündigung des kostenfreien Nutzerkontos

Der registrierte Nutzer der kostenfreien Basisfunktionen der App ist jederzeit berechtigt, den Vertrag über die Nutzung der App zu kündigen, ohne einen Grund anzugeben und ohne eine Frist einhalten zu müssen. Die Kündigung des kostenfreien Nutzungsvertrags erfolgt durch das Löschen des Nutzerkontos in der App. Die Löschung des Nutzerkontos beendet nicht automatisch ein bestehendes kostenpflichtiges Abonnement. Kostenpflichtige Zusatzfunktionen (Abonnements) sind vor der Löschung des Nutzerkontos gesondert zu kündigen.

Cyclebee kann den Nutzungsvertrag über kostenfreie Basisfunktionen jederzeit unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen kündigen.

14.2. Laufzeit und Kündigung kostenpflichtiger Zusatzfunktionen (Abonnements)

Die Laufzeit und der Abrechnungszeitraum der kostenpflichtigen Zusatzfunktionen ergeben sich aus den Angaben in der App vor Abschluss des Nutzungsvertrags über kostenpflichtige Zusatzfunktionen. Sofern in der App nichts anderes angegeben ist, wird der Nutzungsvertrag über kostenpflichtige Zusatzfunktionen auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Seiten ohne Kündigungsfrist jeweils zum Monatsletzten gekündigt werden (Abonnementbezeichnung „monatlich“). Abonnements mit der Bezeichnung „wöchentlich“ können jeweils zum Ende der laufenden Woche gekündigt werden. Abonnements mit der Bezeichnung „jährlich“ können jeweils zum Ende des laufenden Jahres gekündigt werden (Abonnementbezeichnung „jährlich“).

Einmalig zu bezahlende Pakete sind keine Abonnements. Das Recht zur Nutzung eines solchen Pakets besteht für die in der App vor dem Kauf angegebene Nutzungsdauer. Ist in der App vor dem Kauf keine Nutzungsdauer angegeben, besteht das Recht zur Nutzung für die Dauer des Nutzungsvertrags über die Basisfunktionen der App.

14.3. Abonnements über App-Stores (Google Play / Apple App Store)

Abonnements, die direkt über App-Stores abgeschlossen wurden, müssen vom Nutzer direkt im jeweiligen Store gekündigt werden. Cyclebee hat auf die Verwaltung oder Beendigung dieser Abonnements keinen Einfluss.

14.4. Abonnements über die Webapp

Abonnements, die über die Webapp abgeschlossen wurden, können vom Nutzer jederzeit über das in der Webapp zugängliche Nutzerkonto oder über die von cyclebee bereitgestellten Kündigungsfunktionen gekündigt werden. Der entsprechende Link ist im Nutzerkonto sowie in der Bestätigungsemail zum Abschluss des Nutzungsvertrags über kostenpflichtige Zusatzfunktionen abrufbar.

Nach der Kündigung einer kostenpflichtigen Zusatzfunktion bleibt dem Nutzer die unentgeltliche Nutzung der Basisfunktionen der App und allenfalls weiteren daneben bestehenden kostenpflichtige Zusatzfunktionen bis zur Beendigung des jeweiligen Nutzungsvertrages erhalten.

14.5. Außerordentliche Kündigung durch cyclebee

Cyclebee kann den mit dem betroffenen Nutzer abgeschlossenen Nutzungsvertrag a ußerordentlich bei Vorliegen eines wichtigen Grundes mit sofortiger Wirkung in Textform per E-Mail oder postalisch kündigen. Ein wichtiger Grund für die außerordentliche Kündigung seitens cyclebee ist beispielsweise dann gegeben, wenn cyclebee Kenntnis davon erhalten hat, dass sich der betroffene Nutzer bei der Nutzung der Plattform von cyclebee tatsächlich gesetzeswidrig verhalten hat bzw. verhält, insbesondere einen die Schutzrechte Dritter verletzenden Inhalt in das System von cyclebee eingestellt hat.

Das Recht des Nutzers zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

15. Versicherung

15.1. Cyclebee empfiehlt den Abschluss einer dem jeweiligen Vorhaben entsprechenden Haftpflicht-, Unfall- oder Reiseversicherung.

15.2. Soweit gesetzlich erforderlich, verfügen die jeweiligen Leistungserbringer über einen Insolvenzschutz gemäß den geltenden Bestimmungen des Pauschalreisegesetzes (PRG) und der Pauschalreiseverordnung (PRV). Informationen zur Insolvenzabsicherung sowie die Kontaktdaten der zuständigen Absicherungseinrichtung werden dem Nutzer vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt.

16. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

16.1. Die Vertrags-, Bestell-, Geschäfts- und Beschwerdesprache ist Deutsch. Sofern in der App Informationen auf Englisch zur Verfügung gestellt werden, gilt im Falle eines Widerspruchs zwischen der englischen und der deutschen Version die deutsche Version.

16.2. Es kommt österreichisches Recht zur Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl entsprechend Art 6 ROM-I-VO aber nur insoweit, als dadurch der Schutz nicht entzogen wird, der ihnen durch jene zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird, die ohne diese Rechtswahl anzuwenden wären.

16.3. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Verbraucher können cyclebee insbesondere an ihrem Wohnsitz oder am Sitz von cyclebee klagen. Klagen von cyclebee gegen Verbraucher können entsprechend § 14 Abs 1 KSchG nur bei dem Gericht erhoben werden, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Beschäftigungsort hat.

16.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder nichtig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen AGB-Bestimmungen nicht.

Diese AGB sind für Nutzer mit Vertragsabschluss ab 02.10.2026 gültig.

Unsere E-Mail-Adresse: legal@cyclebee.app

Wir verpflichten uns, in Streitfällen am Schlichtungsverfahren der Internet Ombudsstelle teilzunehmen: www.ombudsstelle.at

Nähere Informationen zu den Verfahrensarten unter www.ombudsstelle.at oder in den jeweiligen Verfahrensrichtlinien:

Verfahrensrichtlinien der Internet Ombudsstelle für die alternative Streitbeilegung nach dem AStG (AStG-Schlichtungsverfahren) https://www.ombudsstelle.at/fileadmin/daten/Verfahren/Richtlinien_AStG-Verfahren.pdf

Richtlinien für das Schlichtungsverfahren bei der Internet Ombudsstelle außerhalb des Anwendungsbereichs des AStG (Standard-Verfahren) https://www.ombudsstelle.at/fileadmin/daten/Verfahren/Richtlinien_f%C3%BCr_das_Standard-Verfahren.pdf

Danke für deine Mithilfe
Kennst du noch jemanden, der dazu gute Ideen haben könnte? Dann lade sie/ihn doch ein Teil der early bees zu werden.